Bauphysik

Ab 1. Jänner 2009 ist bei Verpachtung, Vermietung oder Verkauf von Immobilienobjekten laut EAVG (Energieausweisvorlagegesetz) dem Käufer oder Nutzer einen maximal 10 Jahre alten Energieausweis vorzulegen, der auch Hinweise für mögliche Verbesserungsmaßnahmen (bei Bestandsobjekten) bietet.

Gesamtenergieeffizienz in der Bauphysik

In die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes fließen unter anderen die Beschaffenheit der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach etc.), die haustechnischen Einrichtungen wie Heizungsanlagen, Lüftung, Kühlung, Warmwasseraufbereitung und die vorgesehene Nutzung ein. Aus diesen Angaben werden Kennzahlen errechnet, die über den Heizwärmebedarf, den Heiz-, Kühl-, End-, Primär-Energiebedarf etc. Aufschluss geben sollen und die in Folge die Energieoptimerung beim Betrieb des Objektes ermöglichen.

Bauphysikalische Kennzahlen

Die Berechnung der Kennzahlen basiert auf nutzungsunabhängigen Kenngrößen bei vordefinierten Rahmenbedingungen. Ähnlich dem Typenschein für ein Motorrad/Auto, wo der Verbrauch bei einer normierten Geschwindigkeit angegeben wird, ist auch im Energieausweis der Verbrauch unter vorgegebenen Normbedingungen (z. B. unter Annahme einer konstanten Innenraumtemperatur und einem Referenzklima) dargestellt. Der tatsächliche Energieverbrauch kann daher abhängig vom Nutzerverhalten deutlich höher oder niedriger sein, als die im Energieausweis ausgewiesenen Kennzahlen. Differenzen können sich bereits bei unterschiedlich gelegenen Nutzungseinheiten innerhalb des Gebäudes aus Gründen der Geometrie und der Lage ergeben.

Eine österreichweite Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften ist noch nicht zur Gänze gelungen – dementsprechend gelten teilweise (Niederösterreich, Salzburg) noch abweichende Berechnungsmodelle.

Baubewilligungsverfahren

Im Baubewilligungsverfahren sind oftmals Energieausweis und zusätzlich bauphysikalische Berechnungen vorzulegen. Der Energieausweis definiert die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, die das Gebäude nach der Errichtung (Neubau) oder nach einem Zubau bzw. einer umfassenden Sanierung erreichen muss.

Die „dazugehörigen“ bauphysikalischen Berechnungen sind notwendig, um die in der BO, der OIB – Richtlinie und den Ö-Normen vorgegebenen Parameter zu bestimmen und einhalten zu können; diese wirken sich wesentlich auf die Lebensdauer der Bauteile, das Wohlbefinden der Bewohner und in weiterer Folge auf das Gebäude aus.

Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Vorlagepflicht des Energieausweises und der bauphysikalischen Berechnungen finden sich in der Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. (siehe auch Homepages: Baupolizei, OIB, …)

Was wir von Ihnen benötigen

  • Lage, Bestandspläne und Alter des Objekts
  • Aufbau der Außenbauteile und Bauteile zu unbeheizten Bereichen
  • Art/Type/Fa. und Größe der Fenster, deren Alter und Verschattungseinrichtung Fotos von allen Seiten und der dazugehörigen Umgebung (geordnet nach den Himmelsrichtungen)
  • Die Gebäudetechnik: Heizungsart mit kW-Angabe, Pufferspeischer mit Fassungsvermögen (mit oder ohne e-Patrone), Warmwasserbereitung mit kW-Angabe, Boilergröße (mit oder ohne E-Patrone), Aufstellungsort der jeweiligen Komponente, WP mit Leistungszahl, Solaranlagen-Art und Flächenangabe,
  • Bei der Erhebung sind wir gerne behilflich; das Erstgespräch ist kostenlos

Abschätzung von Schall-Emissionen und –Immissionen Berechnung von Schallschutzmaßnahmen (Kapselung, Schutzwall, Schallschutzwand …)

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