Energieausweis
Wichtig: liegt beim Verkauf eines Objektes kein Energieausweis bzw. eine Vereinbarung zu diesem vor, kann der Verkauf angefochten werden!
Energieausweis für bereits bestehende Objekte
- Energieausweis Berechnung für Ein-, Mehrfamilienwohnhäuser, Büros und sonstige Gebäude („genaue“ Berechnung oder nach dem vereinfachten Verfahren der OIB Richtlinie 6)
- Energieberatung und Erarbeitung von thermischen Sanierungskonzepten
- Energieausweis-Berechnungen am Bestand und für das geplante Objekt für Förderungen (Thewosan, NÖ-Wohnbauförderung, …)
- Beratung bei der Verwendung von Baustoffen aus dem Blickwinkel der Ökologie.
Energieausweis für Neubau, Umbau & Ausbau
Bei Neubau, Um- und Ausbau sind neben dem Energieausweis in der Regel auch bauphysikalische Berechnungen notwendig.